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Vergütung

Wir berechnen unsere Vergütung grundsätzlich leistungsbezogen auf der Grundlage fester Stundensätze. Hierbei erhalten Sie eine detaillierte Zeitaufzeichnung. Eine derartige Vereinbarung wird am Anfang des Mandats inklusiv einer Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes (soweit dies möglich ist) getroffen. Bei Überschreitungen dieser Kostenkalkulation werden wir Sie rechtzeitig hierüber informieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Soweit keine schriftliche Vereinbarung über die stundenweise Vergütung getroffen wird, sind wir verpflichtet unser Honorar nach den Pauschalsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach Gegenstandswerten abzurechen.